Juristische Niederlage Gericht verbietet Aldi Süd nun doch Verkauf von Dubai-Schokolade

Das Oberlandesgericht Köln untersagt Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade. Die Richter sehen in der Bezeichnung eine Irreführung der Verbraucher, da die Süßigkeit in der Türkei hergestellt wird. Der Discounter hatte die Schokolade bereits zu Beginn des Rechtsstreits vorsorglich aus dem Sortiment genommen.

Montag, 30. Juni 2025, 09:18 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Im Rechtsstreit um Dubai-Schokolade, die gar nicht aus Dubai stammt, gibt es die nächste Kehrtwende: Das Oberlandesgericht Köln hat dem Discounter Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade nun doch verboten. Bildquelle: Getty Images

Der Discounter Aldi Süd darf seine in der Türkei hergestellte Dubai-Schokolade nun doch nicht mehr verkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem Unternehmen den Verkauf der Süßigkeit untersagt und damit frühere Entscheidungen aus der Vorinstanz gekippt, wie das Gericht mitteilte.

Die Richter sahen in der Bezeichnung eine Irreführung der Verbraucher. Es reiche aus, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Konsumenten mit dem Begriff Dubai-Schokolade noch die Vorstellung einer bestimmten geografischen Herkunft verbinden, argumentierte der Senat. Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings bislang nur im Eilverfahren ergangen.

Aldi Süd hatte die Alyan Dubai Handmade Chocolate ab Dezember in seinen Filialen angeboten. Ein Süßwarenimporteur war dagegen juristisch vorgegangen, weil die Schokolade in der Türkei produziert wurde. Der Discounter argumentierte, den Verbrauchern sei längst klar, dass der Begriff Dubai-Schokolade für eine Produkt-Gattung mit Pistazien-Kadayif-Füllung stehe und nicht für eine Herkunftsbezeichnung. Eine Sprecherin von Aldi Süd kündigte an, das Unternehmen werde die Urteilsbegründung prüfen.

Gerichte urteilen unterschiedlich

Die Frage der Bezeichnung beschäftigt die Gerichte bereits seit Monaten – mit unterschiedlichen Ergebnissen.  Im Fall der Aldi-Schokolade hatte eine Kammer des Landgerichts Köln zunächst entschieden, sie müsse aus Dubai stammen. Aldi Süd legte dagegen Widerspruch ein, und bekam von einer anderen Kammer des Landgerichts Köln Recht. Nun gab es die erneute Kehrtwende am Oberlandesgericht. 

Das Landgericht Frankfurt wies zudem einen Unterlassungsantrag des gleichen Importeurs gegen den Discounter Lidl von vornherein zurück.

Aldi Süd hatte die Schokolade bereits zu Beginn des Rechtsstreits vorsorglich aus dem Verkauf genommen.

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