Die Länder verlangen eine Verschiebung der Einführung des staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch. Die künftige Bundesregierung soll die Umsetzung bis zum 1. Januar 2026 aufschieben. Das geht aus einem Beschluss der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden hervor.
Minister Backhaus: Erhebliche Probleme in der Umsetzung
Nach der aktuellen Gesetzeslage wird das Logo ab August 2025 zunächst für frisches Schweinefleisch im Handel verpflichtend. Das System sieht fünf Kategorien vor - von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zur Stufe „Bio“. Die geplante Ausweitung auf andere Tierarten und die Gastronomie kam nach dem Ende der Ampel-Koalition nicht mehr zustande.
„Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein Ansatz, aber es gibt doch erhebliche Probleme in der Umsetzung.“ Das erklärte der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD). Den Weg zu mehr Tierwohl wolle man aber fortsetzen. „Das ist ein wichtiges Signal an die Landwirtschaft. Wir brauchen Rechtssicherheit, wir brauchen Planungssicherheit und wir brauchen die Durchfinanzierung“, führte Backhaus aus.
Die Handelsketten verwenden bereits seit 2019 ein freiwilliges Kennzeichnungssystem. Dieses Siegel mit der Bezeichnung „Haltungsform“ umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel.