Mecklenburg-Vorpommern Verdi kündigt Klage gegen erweiterte Sonntagsöffnung an

Verdi will gegen die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten in touristischen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns klagen. Das hat die Gewerkschaft angekündigt. Die Landesregierung will ein Ausdehnen der Öffnungszeiten auf bis zu drei Viertel aller Sonntage im Jahr.  

Donnerstag, 20. Februar 2025, 10:07 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Juristische Klärung: Die neue Bäderregelung wird durch den Verdi-Vorstoß wohl vor Gericht landen. Bildquelle: Getty Images

Die Gewerkschaft Verdi will gegen die beschlossene Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten in touristisch geprägten Orten Mecklenburg-Vorpommerns klagen. Dies kündigte Bert Stach an, der bei Verdi Nord für den Handel zuständig ist.

Neue Verordnung löst bisherige Bäderregelung ab

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) will Einzelhändler in touristisch stark frequentierten Orten und in den Welterbe-Städten künftig vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar Sonntagsöffnungen erlauben. Dies würde die bisherige Regelung deutlich ausweiten. Der Politiker erhielt im Kabinett die Zustimmung seiner Kollegen.

Die neue Verordnung löst die bisherige Bäderregelung ab. Sie kann in den Welterbe-Städten sowie in Gemeinden und Regionen genutzt werden, die nach dem Kurortsgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen haben.

Verdi: freier Sonntag hat gesellschaftlichen Wert 

Stach kritisierte, die neue Regelung würde etwa drei Viertel aller Sonntage im Jahr umfassen, während die bisherige Bäderregelung nur rund die Hälfte der Sonntage betroffen habe. „Das Regel-Ausnahme-Verhältnis ist damit nicht mehr gewahrt“, so der Gewerkschafter. Er warnte vor einer Gefährdung des Sonn- und Feiertagsschutzes der Mitarbeiter.

Aus Verdi-Sicht hat der freie Sonntag einen gesellschaftlichen Wert. Das gelte vor allem in einer Zeit, in der alles immer schneller und hektischer werde und die Menschen jederzeit verfügbar sein müssten.

Angleichung an Schleswig-Holstein erforderlich gewesen

Im Grundgesetz stehe in Artikel 140 klipp und klar, dass der Sonntag und die Feiertage als so genannte Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt seien. 

Minister Blank begründete die Änderung stellvertretend für die Landesregierung mit einer Angleichung an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Polen spiele in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle. Doch Stach äußerte dazu Bedenken: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Verdi einer Verlängerung der Regelung in Schleswig-Holstein noch einmal zustimmen wird.“

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