Der Discounter habe in einem Prospekt mit gestrichenen Preisen geworben, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen hätten, sondern auf den zuletzt geforderten höheren Preis. Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage habe Aldi in einem deutlich kleiner gehaltenen Fußnotentext platziert.
Im konkreten Fall wurde mit dem Slogan „Deutschlands bester Preis" unter anderem für Bananen und Ananas geworben. Bei den Ananas war die Rede von einem „Preis-Highlight" von 1,49 Euro pro Stück. Daneben durchgestrichen stand ein Preis von 1,69 Euro. Kleingedruckt war allerdings zu lesen, dass der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag – und damit unter dem „Preis-Highlight". Bei den Bananen wurde neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo ein Rabatt von 23 Prozent und ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro angegeben. Kleingedruckt gab der Discounter auch hier den günstigsten Preis der vergangenen 30 Tage an. Dieser lag allerdings ebenfalls bei 1,29 Euro.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss nun das Landgericht Düsseldorf das Verfahren mit einem Urteil beenden, wird sich dabei aber an dem EU-Urteil orientieren. Das Landgericht Düsseldorf hatte sich in einem Vorlagebeschluss nicht geschlossen hinter die Position der Verbraucherzentrale gestellt, sondern eine Klärung auf europäischer Ebene in Gang gesetzt. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten, die eine Stellungnahme abgeben mussten, positionierten sich jedoch im Sinne der Verbraucherzentrale. Hintergrund des Urteils ist die Europäische Preisangaben-Richtlinie, die 2022 in Kraft getreten war.