Der bayerische Handel hat kein Interesse an einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. „Die große Mehrheit unserer Mitglieder ist dafür, den Ladenschluss um 20.00 Uhr beizubehalten“, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann. „Mehr als zwei Drittel sehen das so - darunter auch große Unternehmen quer durch alle Branchen, auch dem Textil- und Lebensmitteleinzelhandel.“
Als Gründe nannte Ohlmann den Personalmangel und die aktuelle Kaufzurückhaltung der Verbraucher. „Wir haben ja schon jetzt nicht genug Personal“, erklärte er. Zudem würden längere Öffnungszeiten in Zeiten der Kaufzurückhaltung kaum zusätzliche Kunden anlocken. Daher rechne sich eine starke Verlängerung betriebswirtschaftlich für die Mehrheit nicht.
Stattdessen wünscht sich der Handel andere Lockerungen. Der Verband fordert vor allem die Abschaffung der Anlassbezogenheit bei verkaufsoffenen Sonntagen und Shoppingnächten. Bei den Sonntagen ist der Verband mit den aktuell erlaubten vier pro Jahr zufrieden, bei den Shoppingnächten wünscht er sich mehrere pro Jahr und Kommune statt wie bisher eine. Und bei automatisierten Kleinsupermärkten will der Verband, dass diese auch sonntags öffnen können, wenn sichergestellt ist, dass niemand am Sonntag arbeiten muss.
Verdi kündigt Widerstand an
Einige dieser Wünsche stoßen allerdings auch auf Widerstand. So sind Kirchen und Gewerkschaften in der Vergangenheit oft erfolgreich gegen verkaufsoffene Sonntage vorgegangen. Verdi hat bereits im Frühjahr angekündigt, sich „entschieden gegen alle Angriffe auf den freien Sonntag stellen“ zu wollen.
Dagegen hatten Teile der Jungen Union jüngst deutlich spätere Ladenschlusszeiten gefordert. Dass an ihnen gerüttelt wird, erscheint allerdings unwahrscheinlich - nicht nur, dass der Handel dies gar nicht will, auch Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hat bereits klargemacht, nicht an der Grenze von 20.00 Uhr rütteln zu wollen.
In Bayern wird derzeit an einem eigenen Ladenschlussgesetz gearbeitet. Im Gegensatz zu den Nachbarländern gilt im Freistaat noch die alte, relativ restriktive Bundesregelung, obwohl die Länder bereits seit 2006 die Ladenöffnungszeiten selbst regeln können.