Auf Nachfrage wollte Bela keine Erklärung zu den Hintergründen abgeben. Das Unternehmen hatte Melitta, beschuldigt, von 2002 bis zu mehreren Jahren kartellbedingt überhöhte Preise für Kaffeeprodukte verlangt zu haben und forderte daher Schadenersatz in Millionenhöhe. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht wurde Mitte Februar eröffnet.
Zuvor hatte Bela gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund Berufung eingelegt. Das Gericht wies die Klage zurück, da es davon überzeugt war, dass dem Unternehmen kein Schaden entstanden sei. Melitta behauptete, dass Bela selbst Teil eines Kartells gewesen sei, in dem Kaffeeröster, Groß- und Einzelhändler die Endverkaufspreise abgesprochen hätten. Sie argumentierten, dass Bela die vereinbarten Preise an die Endkunden weitergegeben und somit selbst vom Kartell profitiert habe. Bela, zu dem unter anderem Warenhäuser wie „Familia“, Supermärkte wie „Markant“ und Bäckereien in Norddeutschland gehören, bestreitet diese Behauptung.
Der Rechtsstreit hat seinen Ursprung in einem bekannten Kartellfall von vor einigen Jahren. Das Bundeskartellamt verhängte 2014 und 2015 Bußgelder in Höhe von etwa 50 Millionen Euro gegen mehrere Handelsunternehmen aufgrund sogenannter vertikaler Preisabsprachen bei Melitta-Kaffeeprodukten, also Vereinbarungen über die Verkaufspreise an der Ladentheke. Melitta selbst wurde damals nicht bestraft, da das Unternehmen dem Kartellamt bei der Aufklärung geholfen hatte.
Aufgrund verbotener Preisabsprachen mit anderen Kaffeeröstern wurde Melitta 2009 von den Wettbewerbshütern mit einer Geldbuße belegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil im Jahr 2014 und erhöhte die Strafe für Melitta auf 55 Millionen Euro.