Greenwashing DM verliert Rechtsstreit

Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als "umweltneutral" oder "klimaneutral" bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am heutigen Mittwoch.

Mittwoch, 26. Juli 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Florian Kochinke

Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg (Az. 13 O 46/22 KfH), meldet die dpa. Der Händler hatte Produkte seiner Eigenmarken wie Flüssigseife, Sonnenmilch oder Duschgel als "klimaneutral" und unter anderem Spülmittel der Range Pro Climate als "umweltneutral" gekennzeichnet. Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht, und sieht daher Verbrauchertäuschung.

Die Drogeriemarktkette hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label "klimaneutral" (Climate Partner) zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit abverkauft. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie "Pro Climate" eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel "umweltneutral handeln" erhalten.

Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts "Klimaneutralität" verklagt.

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