Kartellrecht Industrie kritisiert Reform des Wettbewerbsrechts

Das Kartellamt soll mehr Eingriffsrechte bekommen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Weg, die Kritik aus der Wirtschaft erntet.

Donnerstag, 06. April 2023 - Handel
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Bildquelle: Mugrauer

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, Ziel des Gesetzes sei es, die Verbraucher zu schützen und „dafür zu sorgen, dass die Preise nicht künstlich hochgehalten werden“. Bisher kann das Kartellamt bei kartellrechtlichen Verstößen eingreifen, nun werde das Kartellamt ein neues Eingriffsinstrument bekommen, so Habeck. Demnach soll das Kartellamt laut Gesetzentwurf auch in Fällen erheblicher und fortwährender „Störungen“ des Wettbewerbs eingreifen können. Genannt wird etwa eine einseitige Angebots- oder Nachfragemacht. So soll die Behörde künftig verschiedene Maßnahmen anordnen können, die Marktzugänge erleichterten und Konzentrationstendenzen stoppen könnten. In Extremfällen könnten Unternehmen sogar entflochten werden. Das Kartellamt soll außerdem im Fall von Kartellrechtsverstößen leichter „unzulässig erworbene Gewinne“ abschöpfen können, erklärte der Wirtschaftsminister.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte das Ziel, das Kartellrecht noch schlagkräftiger zu machen. Allerdings seien die nun geplante neue Eingriffsbefugnis im Vergleich zum „ambitionierten“ ursprünglichen Entwurf des Wirtschaftsministeriums deutlich enger.

Der Chefjustiziar der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Stephan Wernicke, spricht von einem Paradigmenwechsel hin zur staatlichen Marktgestaltung als letztes Mittel. „Rechtmäßiges Handeln schützt Unternehmen nicht mehr vor staatlicher Intervention, sobald das Bundeskartellamt in seinem weiten Ermessen den Wettbewerb über einen längeren Zeitraum als gestört ansieht“, sagte er.

Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutchen Industrie (BDI), kommentiert: „Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter. Wichtige Investitionen in Innovationen und Marktwachstum werden am Standort unterbleiben, wenn Unternehmen trotz Befolgung aller Wettbewerbsregeln Sanktionen befürchten müssen“.

Rechtskonform handelnde Unternehmen müssten mit massiven Eingriffen des Bundeskartellamts bis hin zur Zerschlagung rechnen, moniert Dirk Jandura, Präsident des Außenhandelsverbandes BGA. 

 

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