Tierwohl Bundesrat befürwortet Kennzeichnung

Der Bundesrat hat heute in einer ersten Stellungnahme den von Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gebilligt. Mitte Dezember wird sich der Bundestag erstmals mit dem Entwurf befassen.

Freitag, 25. November 2022, 10:14 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Bundesrat befürwortet Kennzeichnung
Bildquelle: Getty Images

Das Bundeskabinett hatte Özdemirs Gesetzespläne Mitte Oktober auf den Weg gebracht, die eine verpflichtende Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse vorsehen. Starten soll sie mit fünf Haltungskategorien vom gesetzlichen Standard bis zu Bio im kommenden Jahr in einem ersten Schritt mit Schweinefleisch. Fleisch aus dem Ausland soll auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.

Bundesminister Özdemir: „Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen eine echte Wahl für mehr Tierschutz. Jede und jeder kann erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, dessen Fleisch man kauft: Transparenz über die Haltung bedeutet mehr Verbraucherschutz. Wir wollen, dass Tiere mehr Platz bekommen. Wenn weniger Tiere besser gehalten werden, bedeutet das auch mehr Klimaschutz.“

Mit der Tierhaltungskennzeichnung sei man voll im Zeitplan, nachdem 16 Jahre nichts passiert sei. „Wir beginnen mit unverarbeitetem Schweinefleisch – weitere Produktionsstufen, Vermarktungswege und Tierarten werden folgen. Wenn man den ersten Schritt nicht geht, kommen wir am Ende gar nicht voran. Ziel ist, dass in Zukunft jedes Fleisch an jeder Verkaufsstelle verbindlich gekennzeichnet wird.“

Im Vorfeld der heutigen Sitzung hatte der Agrarausschuss des Bundesrats in einer Empfehlung kritisiert, dass sich die Anforderungen nur auf den Lebensabschnitt „Mast“ beziehen. Ferkelerzeugung, Aufzucht, Transport und Schlachtung blieben unberücksichtigt. Dringend erforderlich seien auch eine Verknüpfung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung sowie „die Vorlage einer langfristig wirksamen Finanzierungsstrategie“. Der Ausschuss macht auch europarechtliche Bedenken deutlich.

„Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schaffen Unsicherheiten und gefährden den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland in Gänze“, heißt es weiter in der Empfehlung des Agrarausschusses. Die Kennzeichnung solle vorerst nur für frisches Schweinefleisch gelten, dessen Marktanteil maximal 20 Prozent der gesamten Schweinefleischmenge entspreche. Der Entwurf lasse damit den weitaus größeren Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt.

 

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