Anstelle des bislang praktizierten einheitlichen Aufpreises für Fleisch aus artgerechterer Haltung hält das Bundeskartellamt beispielsweise eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten für denkbar. In Hinblick auf Kooperationen, die so etwas umsetzen wollen, berate es zurzeit Unternehmen, um ihnen im Kontext von Nachhaltigkeitsstrategien Hinweise zur wettbewerbsrechten Einbettung solcher Vorhaben zu geben.
Die Initiative Tierwohl will Tierhalter für die Verbesserung der Haltungsbedingungen honorieren. Ihr Kernelement ist die Zahlung eines einheitlichen Aufschlages an die teilnehmenden Tierhalter über die Schlachtbetriebe. Sie wird hauptsächlich von den vier größten Lebensmittel-Einzelhändlern Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) unterstützt. Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis sei, so Bundeskartellamt Präsident Andreas Mundt, „für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert“ worden. Allerdings müsse man wettbewerbliche Elemente einführen, wie beispielsweise eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten.