Richterspruch Bundesnotbremse war verfassungskonform

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr waren aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts verhältnismäßig. Beschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse hat das Gericht in Karlsruhe zurückgewiesen. Es habe sich nicht um einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte gehandelt.

Dienstag, 30. November 2021, 13:26 Uhr
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Bildquelle: Getty Images

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten "in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz" sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient, erklärten die Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern gegen Wechselunterricht und Schulschließungen ab, erkennt aber erstmals ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an.

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