Vereinbarkeit von Familie und Beruf Betreuungsplatz für Grundschüler

Bundesrat und Bundestag haben den fehlenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Gerade für die vielen häufig in Teilzeit angestellten Mütter und Väter im Lebensmitteleinzelhandel ist das eine gute Nachricht.

Donnerstag, 09. September 2021 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Betreuungsplatz für Grundschüler
Bildquelle: Getty Images

Tatsächlich soll der Rechtsanspruch allerdings erst ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen, und dann auch nur für die Erstklässler und erst sukzessive für die weiteren Grundschulklassen. Einzelne Bundesländer sind hier sehr viel weiter. So hat Hamburg für Kinder bis 14 Jahren im Jahr 2012 einen Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz beschlossen, der im Jahr 2015 in Kraft getreten ist. 2019 wurden hier 92 Prozent der Grundschulkinder betreut, der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur ist also abgeschlossen. Auch in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Eltern einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für ihre Grundschulkinder, entsprechend hoch sind die Quoten. In Baden-Württemberg wurden dagegen 2019 nur 22 Prozent der Grundschüler, in Schleswig-Holstein 31 Prozent und in Bayern 38 Prozent ganztags betreut.

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