„Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine Muster-Klageschrift sei bereits vorbereitet.
Die Klagewelle lasse sich nur mit „gerechteren Entschädigungen“ abwenden, heißt es. Der HDE fordert die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen beziehungsweise eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel.