"Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden", heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mitbesitzer des Handelskonzerns Tengelmann war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. Den Antrag, Karl-Erivan Haub für tot zu erklären, hatten zunächst seine Brüder und die Familienunternehmen gestellt. Später war ihm auch die Ehefrau des Verschollenen beigetreten. Das Gericht hat den 7. April 2018, 24.00 Uhr als Zeitpunkt des Todes festgestellt.