HDE zur Sonntagsöffnung Notfalls bis zum Verfassungsgericht

Für sicherere Termine zur Sonntagsöffnung seiner Geschäfte will der Handel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Wir sind entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzureichen, um Rechtsklarheit zu bekommen“, sagte Josef Sanktjohanser (Foto), Präsident des HDE, in der Tageszeitung „Welt“.

Montag, 21. September 2020, 12:32 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: HDE

In Sachen Sonntagsöffnung bleibt der Handel kämpferisch: „Wenn wir einen geeigneten Fall als Basis haben, könnte es noch im laufenden Jahr dazu kommen“, sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser in einem Interview. Mit „dazu“ meint er den Gang vors Bundesverfassungsgericht, um für die Sonntagsöffnung endlich eine klare Vorgabe für die Händler zu erhalten.

Hintergrund sind Gerichtsentscheidungen auf Landesebene, die aus Sicht des Verbands den rechtlichen Rahmen zu eng auslegen und geplante Sonntagsöffnungen untersagen – gerade in der Corona-Krise. Denn da entfielen oft die notwendigen Anlässe, etwa Messen und Volksfeste.

Der Verband setzt sich auch dafür ein, den Anlassbezug zu streichen. „Die zahlreichen kurzfristigen Absagen von bereits genehmigten Sonntagsöffnungen in der ganzen Republik sind für die Händler in der aktuellen Lage kaum zu verkraften“, teilte der HDE mit. Gerade Bekleidungshändler bräuchten gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen, um noch ein wenig Umsatz zu machen.

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