Zwei Geschäftsführer des Unternehmens, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, blieben am Montag dem Hauptverhandlungstermin fern. Deshalb hat der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Dr. Ulrich Egger den Einspruch des Unternehmens gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 5,25 Millionen Euro durch Urteil verworfen. Das bedeutet, dass Rossmann nur diese von Bundeskartellamt verhängte Summe bezahlen muss.
Über diesen Einspruch hatte zunächst ein anderer Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt und im Februar 2018 ein Bußgeld in Höhe von 30 Millionen Euro verhängt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im Juli 2019 auf.
Nun hat Rossmann am 31. Juli 2020 seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen. Die Hauptverhandlung war dennoch erforderlich, weil die Generalstaatsanwaltschaft der Rücknahme nicht zustimmte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und Rossmann können dagegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen, der dann neu über den Fall entscheiden müsste.
Das Kartellamt hatte 2010 Absprachen zwischen Melitta und insgesamt fünf Handelsunternehmen, darunter Rossmann, aufgedeckt. Sie sollen sich über einen Mindestverkaufspreis vor allem für Filterkaffee verständigt haben.