Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) betonte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels in einer Stellungnahme für den Bundestag, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) solle da erhalten bleiben, wo es „zur Beurteilung der spezifischen Eigenschaften eine große Entscheidungshilfe ist“. Vor allem betreffe das frische, kühlpflichtige Produkte.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das MHD einen hohen Bekanntheitsgrad und bietet wichtige Orientierung: „Eine neue Kennzeichnung zur Haltbarkeit lehnen wir ab.“ Untersucht werden solle aber, welche Verbrauchergruppen besonderen Informationsbedarf haben.
Über Änderungen beim MHD wird seit längerem diskutiert. Denn viele Verbraucher werfen offiziell abgelaufene Produkte weg, obwohl sie noch länger genießbar sind. Darum geht es auch in einer Anhörung im Bundestags-Ernährungsausschuss an diesem Montag. Um Lebensmittelverschwendung zu stoppen, fordern die Grünen unter anderem die Abschaffung des MHD für langlebige Produkte wie Nudeln oder Reis auf EU-Ebene. Eine stärkere Standardisierung des MHD könne zudem eine bessere Annäherung an den tatsächlichen Verderb erreichen.