Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach beiden Studentinnen demnach eine Verwarnung aus und verurteilte sie – unter Vorbehalt – zu einer Geldbuße von 225 Euro. Diese seien aber nur zu zahlen, wenn die Frauen innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit Straftaten begingen. Das Gericht verhängte dem BR zufolge als Bewährungsauflage jeweils acht Stunden Arbeit bei der örtlichen Tafel. Die Studentinnen begründeten das Containern damit, dass sie die Verschwendung von Lebensmitteln moralisch nicht vertretbar fänden. Viele Lebensmittel in Müllcontainern sind trotz eines abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Die beiden Studentinnen wollten damit auf das Thema „Lebensmittelverschwendung“ hinweisen. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sah in dieser Aktion jedoch einen gemeinsam begangenen Diebstahl.