Der Katalog der so genannten beteiligungspflichtigen Verpackungen soll im Oktober endgültig stehen. Bis dahin läuft ein Konsultationsverfahren. „Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören“, so Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle. Service- und Versandverpackungen waren schon bisher beteiligungspflichtig, die Umsetzung war nach Angaben der Zentralen Stelle jedoch eher unzureichend.
Hintergrund ist das neue Verpackungsgesetz, das ab 2019 nach und nach steigende Recyclingquoten vorschreibt. Schlecht wiederverwertbare Verpackungen sollen zudem für die Hersteller teurer werden als recyclingfreundliche.