Zentrale Stelle Verpackungsregister Verpackungshersteller in der Pflicht

Hersteller und Vertreiber von Verpackungen wie Kaffee-Pappbechern, Tragetaschen oder im Versandhandel sollen künftig bei der Finanzierung der Entsorgung stärker in die Pflicht genommen werden. Die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister kontrolliert ab kommendem Jahr hier das Recycling. Dafür wurde ein Katalog von 36 Produktgruppen erarbeitet.

Donnerstag, 09. August 2018, 13:58 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: PET-Forum

Der Katalog der so genannten beteiligungspflichtigen Verpackungen soll im Oktober endgültig stehen. Bis dahin läuft ein Konsultationsverfahren. „Auslegungsspielräume bei der Systembeteiligung für Verpackungen sollen mit diesem Katalog der Vergangenheit angehören“, so Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle. Service- und Versandverpackungen waren schon bisher beteiligungspflichtig, die Umsetzung war nach Angaben der Zentralen Stelle jedoch eher unzureichend.

Hintergrund ist das neue Verpackungsgesetz, das ab 2019 nach und nach steigende Recyclingquoten vorschreibt. Schlecht wiederverwertbare Verpackungen sollen zudem für die Hersteller teurer werden als recyclingfreundliche.

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