Durch den Zusammenschluss der Nummer zwei und der Nummer drei auf dem britischen Markt würden viele Produkte in den Supermarktregalen billiger werden, versprach Sainsbury‘s. Sainsbury‘s-Finanzchef Kevin O‘Byrne wird auch in dem fusionierten Unternehmen Finanzchef sein, Sainsbury‘s-Chef Mike Coupe soll den Chefposten erhalten. Unklar ist jedoch, ob die Wettbewerbshüter den Zusammenschluss ohne Weiteres genehmigen werden.
Asda gehört seit Ende der 90er-Jahre dem US-Discounter und weltweit größten Einzelhändler Walmart. Der US-Konzern aus Arkansas würde an dem fusionierten Konzern zunächst 42 Prozent der Anteile halten. Dem Konzern stehen zudem zwei Sitze im Verwaltungsrat zu. Zum Abschluss der Transaktion, der für die zweite Jahreshälfte 2019 erwartet wird, will Walmart dann nicht mehr als 29,9 Prozent der Stimmrechte besitzen. Weiterer Großaktionär ist der Staatsfonds des Emirats Katar.
Sainsbury‘s bezahlt für Asda knapp drei Milliarden Pfund (rund 3,4 Milliarden Euro) in bar und 4,3 Milliarden Pfund in Aktien. Asda würde so mit bis zu 7,3 Milliarden Pfund (gut acht Milliarden Euro) bewertet. Walmart erwartet eigenen Angaben zufolge aber einen Buchverlust aus der Transaktion von 2 Milliarden US-Dollar.
Die Tochter war für den US-Konzern lange Zeit kein Quell der Freude, sondern hatte mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Schuld daran hatten insbesondere die deutschen Discounter Aldi und Lidl, die mit Kampfpreisen Druck auf dem britischen Markt machen. Der britische Lebensmittelmarkt gilt neben dem deutschen als einer der am härtesten umkämpften. Das wiederum schürt bei den Beteiligten das Bedürfnis nach Größe. So hatte sich erst vor Kurzem Marktführer Tesco den Großhändler Booker Group einverleibt.
Um seine Supermarkt-Krone muss Tesco nun bangen. Laut den Marktforschern von Kantar Worldpanel kam Tesco auf dem britischen Markt zuletzt auf einen Marktanteil von knapp 28 Prozent, Sainsbury‘s erreichte etwa 16 Prozent Marktanteil und Asda gut 15 Prozent.
Zusammen würden Sainsbury‘s und Asda Tesco also überrunden, wenn nicht die Wettbewerbshüter Auflagen wie den Verkauf von Unternehmensteilen verlangen.