Schwer vermittelbar
Wasch- und Reinigungsmittel in Nachfüllverpackungen sind bislang kein Erfolg. Hersteller setzen trotzdem darauf. Was das soll. Und welche Rolle die Regalpräsentation spielt.

Nährwert-Kennzeichnung Die neuen Regeln im Einzelnen

Künftig sind Angaben über Salz, Fett, Zucker und andere Inhaltsstoffe auf den Verpackungen Pflicht. Bisher waren diese Angaben freiwillig, verpflichtend allerdings dann, wenn das Produkt nährwertbezogene Angaben enthält oder Werbung damit gemacht wird.

BMELV
Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Weitere Neuerungen: Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig in der Zutatenliste auf verpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden (z. B. farbig unterlegt). Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, so genannter "loser Ware", ist die Kennzeichnung von Allergenen nun verpflichtend.

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