Am Montag beginnt vor dem Landgericht Kassel der Prozess um den Wilke-Wurst-Skandal aus dem Jahr 2019. Drei ehemalige Führungskräfte des nordhessischen Fleischwarenherstellers müssen sich wegen fahrlässiger Tötung in elf Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit Listerien verunreinigte Wurstwaren in den Verkehr gebracht zu haben. Das soll zum Tod von elf Menschen und zur Erkrankung zahlreicher weiterer Personen geführt haben.
Bei 37 Menschen Listerien festgestellt
Auf der Anklagebank sitzen der ehemalige Geschäftsführer der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren, seine Stellvertreterin sowie der damalige Produktionsleiter. Die drei Beschuldigten im Alter von 55, 57 und 58 Jahren sollen laut Staatsanwaltschaft Gesundheitsschäden von Konsumenten billigend in Kauf genommen haben. Insgesamt wurden bei 37 Menschen Listerien festgestellt, die mit Produkten des Unternehmens in Verbindung gebracht werden.
Der Betrieb in Twistetal im Landkreis Waldeck-Frankenberg war im Oktober 2019 geschlossen worden, nachdem in seiner Wurst Listerien-Keime nachgewiesen worden waren. In der Fabrik sollen katastrophale hygienische Bedingungen geherrscht haben.
Foodwatch stellte diverse Mängel fest
Ein Bericht der Organisation Foodwatch, der sich auf eine Betriebskontrolle vom 2. Oktober 2019 bezieht, listete massive bauliche und hygienische Mängel auf. Der Betrieb biete „ideale Bedingungen“ für die Vermehrung und Verbreitung von Listerien, hieß es darin. An anderer Stelle war von „Verwesungsgeruch“ in einem Aufzug die Rede, in dem auch Wurst und Fleisch offen transportiert worden seien. Ein Foto zeigte Schimmel an der Decke eines Gewürzlagers.
Angeklagte sollen verdorbene Ware aufbereitet haben
Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung müssen sich die Angeklagten auch wegen der Beibringung gesundheitsgefährdender Stoffe in vier Fällen, wegen Betrugs in 17 Fällen sowie wegen gesundheitsgefährdenden Inverkehrbringens von Lebensmitteln in 18 Fällen verantworten. Der damalige Geschäftsführer und seine Stellvertreterin sind zudem wegen vierfacher versuchter Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. In drei Fällen sollen sie trotz eines positiven Salmonellenbefunds aus einer Eigenbeprobung keinen Warenrückruf veranlasst haben. Außerdem besteht der Verdacht, dass teilweise verdorbene Ware aufbereitet und überlagerte Ware mit einem falschen Mindesthaltbarkeitsdatum versehen und in den Handel gebracht wurde.
Urteil für den 12. August erwartet
Die elf Todesopfer im Alter zwischen 47 und 86 Jahren stammten aus verschiedenen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und dem Saarland. Viele der Verstorbenen hatten sich zuvor in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken aufgehalten, die von Wilke beliefert wurden. Das Landgericht Kassel hat bislang 15 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist am 12. August zu rechnen.