Die EU-Kommission will die geplante Entwaldungsverordnung deutlich abschwächen und erneut verschieben. Nach dem Vorschlag der Kommission müssen künftig nur noch die Unternehmen digitale Sorgfaltserklärungen einreichen, die ein Produkt als Erste in der EU in Verkehr bringen. Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette sollen von dieser Pflicht befreit werden, wie die Kommission mitteilte.
Die Verordnung sollte ursprünglich ab Ende 2024 gelten und große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben. Nun plant die Kommission eine weitere Verschiebung: Für große und mittlere Unternehmen soll die Durchsetzung um sechs Monate, für Kleinst- und Kleinunternehmen um zwölf Monate nach hinten rücken.
Die Kommission will zudem die Berichtspflichten vereinfachen. Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssen demnach nur eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, entfällt die erneute Einreichung.
Agrarminister Rainer fordert Sonderregeln
Die Pläne stoßen auf geteiltes Echo. Die Forstwirtschaft kritisiert vor allem die bürokratischen Auflagen. Umweltverbände warnen hingegen vor negativen Folgen für Ökosysteme durch die geplante Abschwächung. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) bezeichnete den Vorschlag als „nicht akzeptabel“. Er fordert eine Sonderkategorie für Länder wie Deutschland, in denen es keine Entwaldung gebe.
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun über die Vorschläge beraten. Für ein rechtzeitiges Inkrafttreten der Änderungen ist ein Kompromiss bis Jahresende nötig.
