Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum besseren Schutz geografischer Herkunftsangaben vorgelegt. Der Entwurf sieht erstmals einen EU-weiten Schutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse vor. Er reformiert die bestehenden Regelungen für Agrarprodukte.
Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.
Alleinige Zuständigkeit bei der Bundesanstalt
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung wird künftig allein für den Schutz geografischer Angaben bei Agrarprodukten, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen zuständig sein. Bislang teilte sie sich diese Aufgabe mit dem Deutschen Patent- und Markenamt. Diese Konzentration der Zuständigkeiten soll der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung dienen. Das Patent- und Markenamt soll sich künftig um die Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse kümmern. Und es soll Anträge nach Prüfung an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum übermitteln.
Hubig: Bayrische Brezel sollte nicht aus Berlin kommen
„Ob Spreewälder Gurken, Wein von der Mosel oder Schwarzwälder Kirschwasser: Deutsche Lebensmittel wie diese sind national und international nicht nur für ihre herausragende Qualität und tollen Geschmack bekannt“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ergänzte: „Eine Bayrische Brezel sollte nicht aus Berlin kommen; und wo Schwarzwälder Schinken draufsteht, da muss auch Schwarzwälder Schinken drin sein.“
Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verstöße gegen den Schutz geografischer Angaben mit Bußgeldern geahndet werden können. Zudem erhalten Hersteller die Möglichkeit, Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Vorschriften über Kontrollverfahren wurden überarbeitet und die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt. Außerdem wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten in den Entwurf aufgenommen.
Frist zur Stellungnahme bis zum 16. Juli
Die Landesbehörden sollen künftig auch den Online-Handel stärker kontrollieren können. Der Gesetzentwurf ermächtigt sie zum verdeckten Kauf von Produkten, dem sogenannten Mystery Shopping. Online-Plattformen müssen rechtswidrige Angebote nach Kenntnisnahme entfernen. Andernfalls droht ihnen eine Haftung, teilten die Ministerien mit. Sämtliche Angebote, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, gelten als rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act.
Verbände und Bürger können bis zum 16. Juli 2025 Stellung zu dem Gesetzentwurf nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Justizministeriums veröffentlicht.
