Kritische Infrastrukturen Dachgesetz soll vor Sommerpause beschlossen werden

Die Bundesregierung will das Dachgesetz für Kritische Infrastrukturen noch vor der Sommerpause beschließen. Es betrifft elf Sektoren, darunter die Ernährungsbranche. Das hat ein Sprecher der Lebensmittel Praxis bestätigt.

Freitag, 13. Juni 2025, 10:31 Uhr
Thomas Klaus
Empfindliche Infrastruktur: Ein leichtes Angriffsziel können zum Beispiel Industrieanlagen sein. Diese sollen besser geschützt werden. Bildquelle: Getty Images

Das Dachgesetz für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Dies bestätigte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Lebensmittel Praxis. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch Bundesrat und Bundestag passieren.

Auch Rechtsverordnung soll zeitnah kommen

„Nach Beschlussfassung durch den Gesetzgeber soll das Gesetz möglichst zeitnah in Kraft treten“, erklärte der Sprecher. Gleichzeitig arbeite das Ministerium an einer Rechtsverordnung zur Identifizierung kritischer Anlagen. Diese Verordnung solle ebenfalls „zeitnah abgestimmt und erlassen“ werden.

Im November des Vorjahres stimmte die damalige Bundesregierung einem Gesetzentwurf für das KRITIS-Dachgesetz zu. Nach dem Wahlsieg stoppte die CDU/CSU jedoch den weiteren Prozess, da sie Nachbesserungsbedarf sah. Der erneute Anlauf unterstreicht die Dringlichkeit des Themas, insbesondere weil bis zu 85 Prozent aller kritischen Infrastrukturen in privater Hand liegen.

Bundesbehörde kann Bußgelder verhängen

Das KRITIS-Dachgesetz soll den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend regeln. Es betrifft elf Sektoren, darunter die Ernährungsbranche. Als kritische Infrastrukturen gelten Netze, Systeme und Daten, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind. Das Gesetz soll Einrichtungen erfassen, die mindestens 500.000 Menschen versorgen.

Betreiber dieser Einrichtungen müssen künftig Mindestanforderungen einhalten, Resilienzmaßnahmen ergreifen und bestimmte Vorfälle dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) melden. Zudem müssen sie sich registrieren lassen. Das BKK überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann Bußgelder verhängen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt alle denkbaren Risiken von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Cyberattacken, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Mit dem Dachgesetz setzt Deutschland die seit Januar 2023 geltende CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) der Europäischen Union in nationales Recht um.

 

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