Ernteausfälle EU-Frosthilfen fließen an deutsche Obst- und Weinbauern

Die ersten Bundesländer haben mit der Auszahlung der EU-Frosthilfen an deutsche Obst- und Weinbaubetriebe begonnen. Die Betriebe erhalten eine Entschädigung von 37 Prozent ihrer nachgewiesenen Schäden. Die Ernteausfälle durch Spätfröste im April 2024 belaufen sich auf insgesamt 126 Millionen Euro.

Dienstag, 04. März 2025, 09:06 Uhr
Theresa Kalmer
Frostschäden: Besonders Betriebe in Ost- und Süddeutschland verzeichneten im April 2024 erhebliche Ernteausfälle. Bildquelle: Getty Images, LZH, Obst vom Bodensee, Pfalzmarkt eG, Bundesfachgruppe Obstbau

Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der EU-Frosthilfen an deutsche Obst- und Weinbaubetriebe begonnen. Die Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung für Ernteausfälle, die sie im Frühjahr 2024 durch Spätfröste erlitten haben, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit.

Die beihilfefähigen Schäden belaufen sich nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf insgesamt rund 126 Millionen Euro. Die Betriebe erhalten eine Entschädigung von etwa 37 Prozent ihrer nachgewiesenen Schäden, wie das Ministerium mitteilte. Besonders Ost- und Süddeutschland waren von den Spätfrösten im April 2024 betroffen. Die Ertragsausfälle im Obstanbau liegen den Angaben zufolge je nach Kultur und Standort zwischen 20 und 100 Prozent. Vor allem Kernobst wie Äpfel und Birnen sowie Steinobst wie Kirschen und Pflaumen sind betroffen. Im Weinanbau verzeichneten die Betriebe Ernteausfälle zwischen 30 und 100 Prozent.

„Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an“, zitierte das Ministerium Bundesminister Cem Özdemir. „Diese Frostwelle hat mitunter ganze Ernten zunichte gemacht“, erklärte der Minister in der Mitteilung. Özdemir hatte sich nach eigenen Angaben bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass auch deutsche Betriebe die Hilfen erhalten.

Die betroffenen Betriebe konnten ihre Anträge bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen einreichen. Voraussetzung für die Hilfen ist ein Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent und ein Mindestschaden von 7.500 Euro. Die Länder zahlen die Hilfen bis zum 30. April 2025 aus. Die Betriebe können zusätzlich Landeshilfen beantragen, müssen dabei aber die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nach EU-Recht beachten.

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