Die Bundesregierung will den Anbau und die Verwertung von Nutzhanf erleichtern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die sogenannte Missbrauchsklausel zu streichen und den Indoor-Anbau von Nutzhanf zuzulassen, wie aus einer Mitteilung des Bundestags hervorgeht.
Die Missbrauchsklausel erlaubt den Verkehr mit Nutzhanf bislang nur dann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Diese Voraussetzung haben Gerichte nach Angaben der Bundesregierung sehr restriktiv ausgelegt. Die Klausel behindere die Entwicklung des Sektors erheblich. Belege für einen tatsächlichen Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken lägen nicht vor.
Nutzhanf für Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel
Die Bundesregierung will den Nutzhanfanbau in Deutschland ausbauen. Die Pflanze biete vielfältige Verwendungsmöglichkeiten. Die Samen eignen sich den Angaben zufolge als Lebensmittel, etwa für Müsli oder Speiseöl. Aus den Fasern lassen sich Baustoffe, Verbundwerkstoffe, Papier und Seile herstellen. Auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln finden Nutzhanferzeugnisse Verwendung.
Bundesregierung fördert CBD-Produktion
Die Zulassung des Indoor-Anbaus soll weiteren Wirtschaftsbeteiligten im ländlichen Raum neue Möglichkeiten eröffnen. Dies gilt laut der Mitteilung insbesondere für die Gewinnung von Produkten, die Cannabidiol (CBD) enthalten.
Die Bundesregierung bezeichnet den Gesetzentwurf als weiteren Schritt zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf. Der Schutz von Verbrauchern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von Tetrahydrocannabinol (THC) in Lebensmitteln bleibe sichergestellt.