Die EU-Staaten haben einer Verschiebung der umstrittenen Entwaldungsverordnung um ein Jahr zugestimmt. Dies teilte die Europäische Union mit. Der Aufschub folgt einem Vorschlag der EU-Kommission und soll Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern mehr Zeit geben, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Stimmt auch das Europäische Parlament dem Vorschlag zu, tritt das Gesetz für Großunternehmen erst am 30. Dezember 2025 in Kraft. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2026 als Stichtag.
Die Entwaldungsverordnung will den Verkauf von Produkten wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl in der EU regulieren. Es erlaubt den Vertrieb dieser Waren in der EU nur, wenn für ihre Produktion nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Unternehmen müssen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, die dies versichert. Bei Verstößen drohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU.
EU reagiert auf Kritik aus der Wirtschaft
Die Verschiebung folgt auf monatelange Kritik an dem Vorhaben. Besonders aus der Wirtschaft und über Parteigrenzen hinweg kritisierten Betroffene die zu kurze Zeit zur Umsetzung der Regeln. Mit dem Gesetz will die EU die Abholzung des Regenwaldes, etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet, deutlich verringern.
„Dieser Aufschub wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ermöglichen, ihren Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nachzukommen“, zitierte die EU aus ihrer Mitteilung. Die Entscheidung zur Verschiebung zeigt die Komplexität der Umsetzung solcher weitreichenden Umweltschutzmaßnahmen. Sie verdeutlicht auch die Bereitschaft der EU, auf Bedenken der Wirtschaft und anderer Beteiligter einzugehen, ohne das grundsätzliche Ziel des Waldschutzes aufzugeben.