Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sollen künftig ohne nachvollziehbare Begründung auf Produkten verboten werden. Damit soll „Greenwashing“, also die Darstellung von Produkten als umweltfreundlicher als sie tatsächlich sind, deutlich eingeschränkt werden.
Erlaubt sind in Zukunft nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder behördlich zugelassen sind. Hintergrund ist, dass diese Siegel bisher nicht immer vergleichbar sind und oft nicht überprüft werden kann, wie umweltfreundlich die Produkte tatsächlich sind. So will die EU Verbraucher besser vor irreführendem Marketing schützen.
Verboten werden künftig auch Behauptungen über die Haltbarkeit von technischen Produkten wie zum Beispiel Waschmaschinen, wenn sie nicht bewiesen werden können. Außerdem soll man Dinge erst dann austauschen müssen, wenn es wirklich nötig ist und - wie etwa bei Druckerpatronen - nicht schon vorher dazu aufgefordert werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung: Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, doch würden mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. „Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen“, so die Grünen-Politikerin. Außerdem sei es nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel, wenn Produkte länger genutzt würden.
Auch die DUH begrüßt den entsprechenden Entwurf. „Die heutige Entscheidung des EU-Parlaments markiert einen Meilenstein für den Verbraucherschutz. Endlich werden irreführende Werbeaussagen zur angeblichen Klimaneutralität von Produkten verboten“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er fordert, dass die Richtlinie nun zügig in nationales Recht umgesetzt wird, um die bisherige Verbrauchertäuschung zu beenden und ergänzt: „Die Verbraucherschutzminister auf Landesebene fordern wir dazu auf, die neuen Vorgaben durchzusetzen und Werbung mit vermeintlichen Umweltvorteilen mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden.“
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich zuvor bereits auf diesen Schritt geeinigt. Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, müssen noch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Das gilt jedoch als Formsache. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.