Fruchtsaftverband Mehrwertsteuer bei Fruchtsäften senken

Der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. unterstützt die Diskussionen und Forderungen nach einer Mehrwertsteuersenkung von pflanzlichen Lebensmitteln. Die Mehrwertsteuer müsse auf 7 Prozent sinken.

Montag, 08. Januar 2024 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie

„Es ist nur konsequent neben Pflanzendrinks auch andere pflanzliche Lebensmittelmittel wie Frucht- und Gemüsesaft für Verbraucher billiger zu machen, um sie vergleichsweise kostengünstig von den enormen Preissteigerungen zu entlasten und eine ausgewogene Ernährung zu fördern. Deshalb sprechen wir uns für eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer auch auf Säfte aus“, so der Geschäftsführer des Verbandes, Klaus Heitlinger.

Frucht- und Gemüsesäfte werden aktuell genau wie die pflanzenbasierten Milchersatzprodukte als Getränk mit 19 Prozent und damit nicht als pflanzliches Lebensmittel mit 7 Prozent versteuert. Frucht und Gemüsesäfte bestehen aber nach Verbandsangaben zu 100 Prozent aus Früchten bzw. Gemüse mit der entsprechenden Nährstoffdichte. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) werden sie deshalb nicht als Getränke, sondern als pflanzliche Lebensmittel eingestuft. Die Senkung der Mehrwertsteuer von Frucht und Gemüsesäften auf die der pflanzlichen Lebensmittel wäre nur folgerichtig, betont die Fruchtsaft-Industrie.

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