Speiseöl Neuer Grenzwert sorgt für Kritik

Der Bundesrat hat der Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) zugestimmt, nach welcher die Ölmühlen ihre Lösungsmittel-Emissionen bis 2031 halbieren müssen. Zusätzlich wird ein neuer Grenzwert eingeführt.

Donnerstag, 05. Oktober 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Getty Images, Pödör

Laut dem Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) müssen die Ölmühlen, um diesen sicher einzuhalten, künftig große Abluftströme verbrennen, was die Produktion klimaschädlicher mache. OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld sagt: „Diese Entscheidung ist ein ideologiegetriebenes, kolossales Versagen der Umweltpolitik. Anstatt Worten Taten folgen zu lassen und eine großartige Chance zur Entbürokratisierung und Deregulierung zu nutzen, wird hierzulande nun ein weltweit einmaliger Grenzwert eingeführt, der nur deutsche Speiseölhersteller dazu zwingt, künftig noch mehr CO2 in die Atmosphäre zu pusten. Das ist hausgemachter klimapolitischer Irrsinn!“

Zur Extraktion von Pflanzenöl verwenden Ölmühlen ein Lösungsmittel, mit dem das Pflanzenöl aus den Ölsaaten gewonnen wird. Dabei findet keine chemische Reaktion statt. Das Extraktionsmittel wird im Prozess aufgefangen und immer wieder dem Kreislauf zugeführt, wobei ein kleiner Teil davon in die Umwelt entweicht. Für diese Gesamtemissionen gelten seit Jahren Grenzwerte, die aufgrund der geringen Dosis Schäden an der menschlichen Gesundheit ausschließen. Durch die 31. BImSchV wurden diese nun weiter verschärft.

Klimafreundliche Techniken zur Einhaltung des neuen Emissionsgrenzwertes stünden trotz intensiver Bemühungen bislang nicht zur Verfügung, kritisiert der Verband. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördere daher ein entsprechendes mehrjähriges Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 530.000 Euro. Auch die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, dem Bundestag 2025 einen Bericht über die Realisierbarkeit des Emissionsgrenzwertes in Ölmühlen vorzulegen, werde mit großem Interesse verfolgt. Ein solcher Bericht sei bereits vor gut zehn Jahren vom Gesetzgeber gefordert und seit 2018 überfällig, so  Jaana Kleinschmit von Lengefeld.

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