Ursprünglich ging es um die Schließung von dem Schlachtbetrieb in der Corona-Pandemie. Von der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Minden blieb am Ende allerdings nicht viel übrig. So hatte der Schlachter die Klage kurz vor dem Termin zum Teil zurückgezogen. Die jetzt zu verhandelnde Klage bezog sich nicht mehr auf die Schließung des gesamten Schlachthofs, sondern lediglich auf die Einschränkungen für eine Speditionstochter.
Im Juni 2020 hatte der Kreis Gütersloh nach einem Hochschnellen der Infektionszahlen unter den Beschäftigen des Fleischverarbeitungsbetriebs den Betrieb untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen umgehend Klage eingelegt. Vor der Verhandlung hatte Tönnies im Juli 2023 auf einen Teil der Klage verzichtet und sich auf die Einschränkung bei einer Tochterfirma konzentriert. Die transportiert als Speditionsunternehmen Waren von Tönnies und auch von anderen Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Rheda-Wiedenbrück haben. So beklagt Tönnies, dass der Kreis dem Unternehmen untersagt habe, Fahrer und Lastwagen dieser Firma auch von außerhalb des Betriebsgeländes einzusetzen. Zumindest hatte es das Unternehmen so aus mündlichen Verfügungen und Absprachen mit dem Kreis abgeleitet.
Das Verwaltungsgericht aber konnte dafür keine Belege finden. Es habe keine rechtswidrige Verfügung dieser Art gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Korte in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tönnies kann Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.
Weitere Klagen von Tönnies sind noch am Verwaltungsgericht anhängig. Unter anderem gegen die Schließungsverfügung durch den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.