Mit Beschluss vom 28. Februar 2023 (Az. I 20 W 9/23, www.aufrecht.de/9275) hat das OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen gegen Gourmetspirits gestellten Antrag auf Unterlassung wegen Verwendung des Produktnamen „BLN Bio Luftkuss“ für Pfefferminzlikör zurückgewiesen. Der Senat bestätigt damit eine Entscheidung vom Landgericht Düsseldorf, welches bereits zuvor markenrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Gourmetspirits verneint hatte, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Rechtsstreit Gourmetspirits gewinnt Markenstreit
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass zwischen den Zeichen „BLN Bio Luftkuss“ der Brennerei Gourmetspirits und „Berliner Luft“ keine markenrechtliche Verwechselungsgefahr besteht.

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