Werbeverbote Keine Einschränkungen für Milch

Die geplanten Beschränkungen bei der Werbung für Lebensmittel an die Adresse von Kindern sollen nicht für Milch und Säfte ohne zugefügten Zucker oder extra Süßungsmittel gelten, wie das Ministerium am Freitag bekräftigte.

Montag, 06. März 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Im Blick stehen dafür auch Energydrinks und Speiseeis, wie aus einem Entwurf des Bundesernährungsministeriums hervorgeht. Zuvor berichtete die „Bild“-Zeitung darüber.

Ressortchef Cem Özdemir (Grüne) hatte die Gesetzespläne am Montag vorgestellt, die zu gesünderer Ernährung und weniger Übergewicht beitragen sollen. Mit Blick auf unter-14-Jährige sind Werbeverbote für Produkte mit zu viel Zucker, Fett und Salz in „allen für Kinder relevanten Medien“ vorgesehen. Dabei soll sich die Feststellung eines zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes an WHO-Nährwertberechnungen orientieren. Unzulässig werden soll auch Werbung auf Plakaten für ungesunde Produkte im Umkreis von 100 Metern um Schulen und Kitas.

Die konkreten Bestimmungen sollen in der Regierung abgestimmt werden. Zu Milch und Säften erläuterte das Ministerium, sie dürften weiter an Kinder gerichtet beworben werden, wenn sie keinen zugesetzten Zucker und keine Süßungsmittel enthalten. Milch beinhalte Nährstoffe wie Calcium und Jod, die für Kinder in der Wachstumsphase wichtig seien.

Obst- und Gemüsesäfte könnten Vitamine liefern. Da sie von Natur aus Zucker enthielten, sei es wichtig, dass nicht noch zusätzlich Zucker oder Süßungsmittel hinzugefügt würden. Ist dies doch der Fall, solle Werbung an die Adresse von Kindern nicht mehr möglich sein.

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