Haushalte dürfen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiter mit Gas versorgt zu werden. Dies geht aus dem Plan der Behörde für die sogenannte Abschaltreihenfolge bei einer Gasnotlage hervor, der der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ/Mittwochsausgabe) vorliegt. Zu den sogenannten geschützten Kunden würden neben Feuerwehr, Krankenhäusern, der Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen oder der Bundeswehr auch alle Privathaushalte gehören, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der Zeitung.
Ebenfalls geschützt seien alle Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, darunter Bäckereien oder Supermärkte. Hingegen müssten sich Freizeiteinrichtungen als erstes auf Abschaltungen einstellen, zum Beispiel Schwimm- und Spaßbäder. „Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen“, so der Behördenchef.