Seit Sonntag entscheiden Arbeitgeber, welche Corona-Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben gelten. Die Homeoffice-Pflicht läuft aus und sie müssen dann die Gefahr durch das Virus selbst einschätzen und ihr Hygienekonzept daran angepasst gestalten.
In einem entsprechenden Kabinettsbeschluss werden Maßnahmen wie wöchentliche Tests und das Vermeiden von Kontakten mittels Homeoffice genannt – die Arbeitgeber müssen „im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung“ prüfen, was davon aus ihrer Sicht sinnvoll ist. Die neue Arbeitsschutzverordnung bedeutet also weniger festgelegte Regeln und mehr Eigenverantwortung.
Dabei haben Betriebsräte, sofern im Unternehmen vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygienekonzept. Denn gemäß Betriebsverfassungsgesetz habe der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn die gesetzlichen Vorschriften einen ausgestaltungsbedürftigen Rahmen vorgeben, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Das sei hier der Fall.