SPD-Politikerin Faeser unterzeichnete nach der Zustimmung des Bundesrats die entsprechende Verordnung, womit der Verkauf von Pyrotechnik zum Jahreswechsel untersagt wird. Die Vorschrift soll am Freitag in Kraft treten.
Normalerweise ist der Verkauf vom 29. bis 31. Januar zulässig. Dies entfällt nun für das laufende Jahr, ebenso wie bereits 2020. „Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten“, teilte das Innenministerium mit.