Lindt Erfolgsetappe für "Goldhasen"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellt höchstrichterlich fest, dass sich der charakteristische Goldton der Folie des "Goldhasen" von Lindt als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt hat.

Donnerstag, 29. Juli 2021, 14:51 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Lindt & Sprüngli

Das Urteil ist ein Erfolg für den Schweizer Traditionshersteller, bedeutet aber noch nicht automatisch, dass Konkurrenten keine goldenen Schokohasen im Sortiment haben dürfen. Dafür muss jeweils gerichtlich festgestellt sein, dass die Lindt-Marke tatsächlich verletzt wird - zum Beispiel weil Verwechslungsgefahr besteht. Im laufenden Streit mit der schwäbischen Confiserie Heilemann, der Anlass für die BGH-Entscheidung war, muss das Münchner Oberlandesgericht (OLG) nun prüfen, ob das der Fall ist. Der Lindt-Hase wird seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten, seit 1994 im aktuellen Ton.

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