Es gelte mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes dann für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten könnten, teilte auch das saarländische Gesundheitsministerium mit.
SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte dürften weiter Mischsortimente anbieten und diese - auch in Form von Aktionsangeboten - verkaufen. Aber: "Ein Bewerben über das Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist verboten", hieß es. Zu den Dingen, die nicht mehr beworben werden dürfen, zählen Blumen, Parfüm, Schmuck, Kleidung und viele weitere Non-Food-Artikel. Nach vorheriger Mitteilung müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen.
Der Saar-Ministerrat hatte das Werbeverbot am Dienstag beschlossen. Es war im Vorfeld auch auf Kritik gestoßen. Eine vorherige freiwillige Selbstverpflichtung hatte laut Wirtschaftsministerium nicht bei allen zu einem Umdenken geführt.
Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, hätten weiter nicht auf teils umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das habe nicht nur zu größeren Kundenströmen geführt, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten, hieß es