Grund für die Wiederaufnahme der Prüfung des Zulassungsverfahrens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die EU-Kommission hat daraufhin die Mitgliedstaaten informiert, dass CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben.
Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der EU-Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Die BVL-Einstellung ist unverändert: „Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu. Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, sagt BVL-Präsident Friedel Cramer. „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts.“