Tönnies / Bundeskartellamt Grünes Licht für Erwerb von Lazar

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Vermögens der Lazar GmbH, Crailsheim, durch die Tönnies Holding, Rheda-Wiedenbrück freigegeben.

Donnerstag, 27. August 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Grünes Licht für Erwerb von Lazar
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Die Lazar-Gruppe ist als Personaldienstleister für Schlachtbetriebe tätig. Das Unternehmen schließt Werkverträge mit Herstellern von Fleisch- und Wurstwaren, unter anderem auch Tönnies. Dafür setzt das Unternehmen eigene Arbeitnehmer ein.

Nachdem die Arbeits- und Lebensbedingungen der südosteuropäischen Werkvertrags-Arbeitnehmer seit längerem in der Kritik standen und sich im Frühsommer 2020 vermehrt große Corona-Ausbrüche in der Schlachtindustrie zeigten, hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 den Gesetzentwurf zu einem „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ gebilligt, wonach in größeren Schlachtbetrieben ab 2021 der Einsatz von fremden Arbeitern verboten wird. Am selben Tag hat Tönnies beim Bundeskartellamt das Vorhaben angemeldet, das Vermögen (unter anderem Werkverträge, Mietverträge) der Lazar GmbH und der TL-Lazar GmbH zu erwerben, um deren rund 350 Arbeitnehmer künftig sowohl im eigenen Betrieb einstellen als auch an Dritte vermitteln zu können.

Durch die ursprünglich geplante Übernahme beider Lazar-Gesellschaften hätte Tönnies aus Sicht der Kartellbehörde sowohl die spezialisierten Arbeitskräfte übernommen, die bislang bereits in Tönnies Betrieben eingesetzt wurden, als auch jene, die bislang in Betrieben von mittelständischen Wettbewerbern von Tönnies tätig waren. Damit hätte Tönnies seine Marktposition zum Nachteil der Konkurrenten weiter stärken können.

Nachdem das Bundeskartellamt gewisse Bedenken geltend gemacht hat, wurde die ursprüngliche Anmeldung zurückgenommen. Das Übernahmevorhaben beschränkt sich nun auf die Lazar GmbH und damit auf diejenigen Arbeitskräfte, die bisher schon bei Tönnies selbst eingesetzt sind.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das ursprünglich angemeldete Vorhaben hat Tönnies nun auf die wettbewerbsneutrale Übernahme von Arbeitnehmern begrenzt, die bisher schon bei der Tönnies-Gruppe selbst eingesetzt sind. Dadurch wird eine Verstärkung der Tönnies-Gruppe zu Lasten mittelständischer Wettbewerber von vornherein ausgeschlossen, so dass das Vorhaben innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden konnte.“

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