Ernährungsrelevanter Beruf Wanderimker dürfen weiterhin reisen

Nachdem Imker in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen wurden, stellt der Bund klar, dass sie zu den systemrelevanten Berufsgruppen zählen.

Dienstag, 14. April 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Andrea Kurtz

Wanderimker dürfen trotz der Beschränkungen in der Corona-Krise in Deutschland reisen. Das hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) in einem Brief an den Deutschen Imkerbund und den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund klargestellt. „Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist die Berufsgruppe der Imker einschließlich der Wanderimkerei unzweifelhaft der Kritischen Infrastruktur Ernährung zuzuordnen“, heißt in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hinsichtlich des grenzüberschreitenden Transports der Tiere gebe es keine seuchenrechtlichen Beschränkungen aufgrund des Virus.

„Damit ist klargestellt, dass Wanderimker wie die Imker zu einer systemrelevanten Berufsgruppe gehören und nicht den Reisebeschränkungen unterliegen dürfen“, erklärte Harald Ebner, Obmann der Grünen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der nach eigener Aussage das Ministerium auf die Problematik aufmerksam gemacht hatte. Wanderimker seien mit Verweis auf die Corona-Beschränkungen an der Einreise sowohl nach Mecklenburg-Vorpommern als auch nach Bayern gehindert worden.

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