Tierwohl-Label Kontrollierte Haltung

Für das geplante staatliche Logo für Fleisch aus besserer Tierhaltung sollen regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Bei Verstößen sollen Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen drohen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das «Tierwohlkennzeichen» vor, das Ministerin Julia Klöckner (CDU) von 2020 an zunächst für Schweinefleisch einführen will.

Freitag, 16. August 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Kontrollierte Haltung
Bildquelle: Unsplash/Greg Ortega

Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen dann aber festgelegte Kriterien einhalten. Die Kontrolle habe mindestens zweimal im Jahr zu erfolgen, wobei eine davon unangekündigt zu erfolgen habe, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe und das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt. Die Einhaltung der Vorschriften sollen private Stellen kontrollieren, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft zugelassen und überwacht werden.

Der Entwurf schreibt grundsätzlich vor, dass die Anforderungen für das Logo «eindeutig» die geltenden Vorschriften übertreffen müssen. Konkrete Anforderungen an Haltung, Transport und Schlachtung der Tiere sollen «im Einvernehmen» mit dem Umweltministerium festgelegt werden. Der Bauernverband kritisierte dies und warf dem Agrarressort vor, originäre Kompetenzen abzugeben. Wenn solche Vorgaben nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitze, habe er «große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis», sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied der Funke Mediengruppe.

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