Hintergrund ist ein für Ende Juli erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei Methoden wie „Genom-Editing“, „CRISPR/Cas“ oder „zielgerichteter Mutagenese“ um Gentechnik handelt. Auch mit diesen neuen Verfahren werde das Genom von Tieren und Pflanzen technisch manipuliert. Und wie bei der „alten“ Gentechnik werde in das Erbgut eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden. Daher seien eine Risikobewertung, die Regulierung und die Kennzeichnung neuer Gentechniken zwingend erforderlich, heißt es in der Resolution.
Die zivilgesellschaftlichen Verbände, darunter der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der BUND, der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), erinnern die Regierung an ihre Selbstverpflichtung, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden. Im Koalitionsvertrag steht, die Regierung werde im Anschluss an die EuGH-Entscheidung zu den neuen Gentechniken „auf europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten“.