Beuc-Chefin Monique Goyens sagt, dass Lebensmittel-Etiketten nach EU-Recht nicht irreführend sein dürften. Trotzdem nutzten Hersteller rechtliche Grauzonen aus, um ihre Produkte hochwertiger erscheinen zu lassen als sie eigentlich seien. Als Beispiele führte sie unter anderem Bezeichnungen wie „traditionell“ oder „natürlich“ an, die den Eindruck besonderer Qualität erwecken. Ebenso nannte sie die Abbildungen von Früchten auf Produkten, in denen der tatsächliche Fruchtanteil verschwindend gering ist.
Beuc fordert, dass Begriffe wie „traditionell“ oder „natürlich“ klar definiert sein müssten. Zudem müsse es bei „Vollkorn-Produkten“ eine Untergrenze für den Vollkorn-Anteil geben. Das gleiche gelte für Lebensmittel, auf denen bestimmte Zutaten wie Früchte besonders hervorgehoben werden.