Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nach der Meldung des Bundespresseamts Lungenentzündungen auslösen.
Seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon. Auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.