EU-Kosmetikaverordnung Kein Zinkoxid mehr

Sprays und andere Kosmetika, die Zinkoxid enthalten, das versehentlich eingeatmet werden kann, dürfen ab dem 24. Februar nicht mehr in den Handel gelangen. Dies schreibt eine Änderung der EU-Kosmetikverordnung vor. Bereits ausgelieferte Kosmetika können noch bis zum 24. Mai verkauft werden.

Montag, 29. Januar 2018, 12:46 Uhr
Lebensmittel Praxis
Attractive young woman in bathroom after shower is standing in front of mirror with deodorant in hands. Women care.
Bildquelle: Getty Images

Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nach der Meldung des Bundespresseamts Lungenentzündungen auslösen.

Seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon. Auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.

Neue Produkte