Die Unternehmen hätten sich intern umstrukturiert und seien damit rechtlich für die Bußgeldverfahren nicht mehr greifbar gewesen. Mit einer aktuellen Rechtsänderung habe der Gesetzgeber das Schlupfloch für künftige Verfahren aber geschlossen, betonte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Das Schlupfloch im Wettbewerbsrecht wird intern als „Wurstlücke“ bezeichnet, weil nach einem groß angelegten Kartellverfahren gegen 21 Wursthersteller aus dem Jahr 2014 bereits zwei andere Unternehmen der Branche mit konzerninternen Umstrukturierungen reagiert hatten. Die angegriffenen Firmen verschwanden dadurch pro forma; damit war das Bußgeld nicht mehr vollstreckbar.
Künftig müssten Konzernmütter für Bußgelder ihrer Töchter mit einstehen. Damit würden „Umgehungslösungen verhindert“, sagte Mundt. Insgesamt seien der Behörde durch die „Wurstlücke“ allein in diesem Komplex 238 Mio. Euro Bußgeld entgangen.