Die Kartellwächter dürfen nach der Rechtsnovelle künftig Untersuchungen ganzer Branchen einleiten, wenn es Hinweise auf die Benachteiligung von Verbrauchern gibt, und vor Gericht mit ihrem Fachwissen Stellungnahmen abgeben.
Direkte Eingriffsmöglichkeiten gegen Schwarze Schafe - etwa das Abschöpfen widerrechtlicher Gewinne - bekam das Kartellamt aber nicht. Mundt sprach von einem „ersten Schritt“. Die Diskussion über die Befugnisse der Behörde werde sicher nach der Bundestagswahl weitergehen, sagte ein Behördensprecher.
Das Kartellamt wirbt schon länger für mehr Rechte im Verbraucherschutz und verweist dabei auf entsprechende Regelungen im europäischen Ausland und den USA. Mehr Personal ist bei der Behörde wegen der Rechtsänderung vorerst nicht geplant, wie der Sprecher sagte. Das Bundeskartellamt hat rund 350 Mitarbeiter.