Bioland Unzufrieden mit Gerichtsurteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden dürfen. Das kritisiert der Bioland-Verband als „nicht nachvollziehbar“. Es handele sich schließlich um ein Lebensmittel und nicht um einen Zusatzstoff.

Dienstag, 15. Dezember 2015 - Hersteller
Lebensmittel Praxis

Niedersächsische Behörden blockierten so ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, das gesundheitlich unbedenklich sei, so der Verband. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz hinterlasse hingegen einen hohen Rest-Nitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine.


Zum Hintergrund: Bioland-Metzger müssen nach den strengen Bioland-Vorgaben auf den Konservierungsstoff Nitritpökelsalz verzichten und erreichen ein Pökelaroma und eine Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver. Die zuständigen niedersächsischen Behörden haben diese Praxis verboten, weil sie diese Gemüsebeigaben als Lebensmittelzusatzstoffe werten. Dagegen klagte ein Bioland-Metzger aus Hildesheim, der schon vor dem Verwaltungsgericht Hannover sowie dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg unterlag.


Nach wie vor möglich ist, die Beantragung eines Zulassungsverfahrens für Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff auf EU-Ebene. Dies sei jedoch sehr zeit- und kostenaufwendig, betonten der Bio-Metzger und Bioland. Bioland weiter: „Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.“

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