Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum Jahresbeginn trifft viele Unternehmen in Deutschland. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer unter 15.000 Betrieben zeigt: Jedes zweite Unternehmen ist nach eigenen Angaben direkt oder indirekt betroffen. Jedes vierte Unternehmen beschäftigt Mitarbeiter, deren Löhne zuvor unter der neuen Mindestlohnschwelle lagen.
Besonders stark betroffen ist die Gastronomie. Dort zahlt laut der Umfrage jeder zweite Betrieb Angestellte zum Mindestlohn. Im Einzelhandel stiegen bei 38 Prozent der Unternehmen die Löhne und damit auch die Arbeitskosten. In der Bauwirtschaft sind dagegen nur 17 Prozent der Betriebe betroffen.
Die Mindestlohnerhöhung wirkt sich auch auf höhere Lohngruppen aus. Über alle Branchen hinweg geben 40 Prozent der befragten Unternehmen an, auch die Löhne in höheren Lohngruppen anzuheben. In der Industrie ist es fast jeder zweite Betrieb. „Eine Mindestlohnerhöhung verändert die gesamte Lohnstruktur, und zwar nicht nur in den unteren Lohngruppen“, zitierte die Kammer ihren Präsidenten Peter Adrian in der Mitteilung. „Etliche Arbeitgeber sehen sich veranlasst, auch Löhne, die über dem Mindestlohn liegen, anzupassen, um einen entsprechenden Abstand zum Mindestlohn beizubehalten.“
Unternehmen planen Preiserhöhungen und Stellenabbau
Um die steigenden Personalkosten auszugleichen, planen rund 40 Prozent der Unternehmen, ihre Preise zu erhöhen. 13 Prozent gaben an, Personal abbauen zu wollen. Im Einzelhandel und im Gastgewerbe liegt dieser Anteil sogar über 20 Prozent. Adrian bewertete die Entwicklung kritisch. „Die Mindestlohnerhöhung und steigende Sozialabgaben treiben die Arbeitskosten weiter in die Höhe“, zitierte die Kammer den Präsidenten. Das bremse Investitionen und Investoren aus.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies die Kritik zurück. Gerade Einzelhandel und Gastronomie verweigerten seit Jahren gute Löhne per Tarif, teilte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell mit. „Jetzt so zu tun, als brächte der höhere Mindestlohn den Untergang des Abendlandes mit sich und müsste zu Sozialeinschnitten führen, ist einfach nur schäbig“, zitierte die Kammer Körzell. Bis Ende 2025 hatte ein Mindestlohn von 12,82 Euro gegolten. Anfang 2027 soll die gesetzliche Lohnuntergrenze weiter auf 14,60 Euro steigen.

